
Digitalisierung in der Pflege:
Welche Förderungen gibt es 2026?
Warum sich die Digitalisierung für Pflegedienste lohnt
In unserem letzten Beitrag haben wir uns mit der MEDIFOX DAN Roadshow 2026 und den aktuellen Entwicklungen rund um die Digitalisierung in der ambulanten Pflege beschäftigt. Dabei wurde deutlich: Moderne Software kann Pflegedienste dabei unterstützen, Prozesse effizienter zu gestalten, Kennzahlen besser zu nutzen und den Pflegealltag zu entlasten.
Doch Digitalisierung bedeutet auch Investitionen. Neue Software, mobile Endgeräte, technische Ausstattung oder die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) können Kosten verursachen.
Welche Digitalisierungsförderungen können Pflegedienste 2026 nutzen?
Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, mit denen Pflegeeinrichtungen bei der Digitalisierung unterstützt werden können.
Besonders interessant sind dabei:
- Digitalisierungszuschuss nach § 8 SGB XI
- TI-Pauschale für die Telematikinfrastruktur nach § 106b SGB XI
- Förderung von Unternehmensberatung für die Digitalisierung
In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Digitalisierungsförderungen für Pflegedienste im Jahr 2026 und zeigen, welche Fördermöglichkeiten für die Praxis besonders relevant sind.
1. Digitalisierungszuschuss für die Pflege nach § 8 SGB XI
Eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Pflegedienste ist der Digitalisierungszuschuss nach § 8 Abs. 8 SGB XI. Der Gesetzgeber unterstützt damit ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bei der Anschaffung digitaler und technischer Ausstattung. Die Förderung besteht bis zum 31. Dezember 2030.
Was wird gefördert?
- digitale und technische Ausstattung
- Software und Lizenzen
- Einrichtung von WLAN
- elektronische Pflegedokumentation
- digitale Abrechnung nach § 105 SGB XI
- vernetzte Touren- und Dienstplanung
- mobile Endgeräte wie Tablets, Smartphones oder Notebooks
- Schulungen und Weiterbildungen im Umgang mit der digitalen Technik
Der Zuschuss kann für verschiedene Digitalisierungsprojekte eingesetzt und auf unterschiedliche Vorhaben aufgeteilt werden.
Wie hoch ist die Digitalisierungsförderung?
Beispiel:
Ambulanter Pflegedienst modernisiert digitale Abläufe, neue Software, interne Kommunikation. Für digitale Pflegedokumentation, Tourenplanung und Organisation z.B. MEDIFOX DAN, plus „Meine PflegeApp“ für Kommunikation, FAQs, Onboarding, Nachrichten, Push. Abhängig von Ausgestaltung/förderfähigen Kosten können solche digitalen Lösungen Bestandteil eines umfassenden Digitalisierungsvorhabens sein. Förderung kann helfen, mehrere digitale Lösungen zu verbinden und Abläufe nachhaltig zu optimieren.
Hinweis zu § 8 Abs. 8 SGB XI
Förderung: bis zu 40 %
Maximaler Zuschuss: 12.000 €
Art: einmaliger Zuschuss
Ziel: Digitalisierung und technische Ausstattung von Pflegeeinrichtungen
Gültigkeit: aktuell bis 2030
2. TI-Pauschale für Pflegedienste
Eine weitere wichtige Unterstützung ist die TI-Pauschale. TI = Telematikinfrastruktur. Sichere digitale Gesundheitsdatenkommunikation.
Die rechtliche Grundlage bildet § 106b SGB XI. Die TI-Pauschale dient der Refinanzierung der Kosten für die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur. Dazu gehören beispielsweise:
- Konnektoren
- VPN-Zugangsdienste
- Kartenterminals
- elektronische Heilberufsausweise (eHBA)
- Institutionskarten (SMC-B)
- weitere benötigte technische Ausstattung und Dienste
Über die Telematikinfrastruktur können unter anderem das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), die elektronische Patientenakte (ePA) und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt werden.
Wie hoch ist die TI-Pauschale?
Monatlich gewährt, quartalsweise ausgezahlt. Grundpauschale seit Januar 2025 207,93 €/Monat. Zuschlag 7,77 €/Monat, insbesondere eHBA.
Unterschied: § 8 einmaliger Zuschuss für Anschaffungen vs. TI-Pauschale laufende Refinanzierung.
Hinweis zu Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Gesetzliche Grundlage: § 106b SGB XI
Grundpauschale: 207,93 € pro Monat
Zuschlagspauschale: 7,77 € pro Monat
Auszahlung: quartalsweise
Art der Förderung: laufende Refinanzierung
Förderziel: Einführung und Betrieb der Telematikinfrastruktur
Gültigkeit der genannten Beträge: seit Januar 2025
3. Förderung von Unternehmensberatung
Digitalisierung bedeutet nicht nur Software und Technik, sondern auch Planung und Umsetzung. Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU kann interessant sein. Unterstützt werden Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und strategischen Fragen, dazu Digitalisierung, Organisation und Strategie.
Was kann Beratung leisten?
- digitale Prozesse analysieren/optimieren
- Digitalisierungsmaßnahmen planen
- neue digitale Lösungen strategisch einführen
- Arbeitsabläufe verbessern
- Digitalisierung mit organisatorischen Veränderungen verbinden
- langfristige Digitalisierungsstrategie entwickeln
Gerade wenn mehrere Prozesse verbunden werden sollen.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Beratung bis 3.500 € förderfähige Kosten. Zuschuss je Standort:
- 80 %, max. 2.800 €
- 50 %, max. 1.750 €
Mehrere Beratungen: bis zu 2/Jahr, max. 5 bis 31.12.2026.
Beispiel:
Ambulanter Pflegedienst möchte Personalgewinnung/Arbeitgeberpositionierung entwickeln. Website, Recruiting, Arbeitgeberattraktivität, z.B. Top Arbeitgeber (ITA). one80 Markenberatung could support. Geförderte Beratung can help strategic basis.
Infobox Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Förderprogramm: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Förderung: 50 % oder 80 % der förderfähigen Beratungskosten
Maximaler Zuschuss: 1.750 € bzw. 2.800 €
Förderziel: Beratung zu wirtschaftlichen, organisatorischen und strategischen Fragen, einschließlich Digitalisierung
Anzahl: bis zu 2 Beratungen pro Jahr, maximal 5 Beratungen innerhalb der Richtlinienlaufzeit
Gültigkeit: Anträge bis zum 31. Dezember 2026 möglich
Welche Digitalisierungsförderung passt zu meinem Pflegedienst?
Welche Förderung passt, hängt vom jeweiligen Projekt ab:
- neue digitale/technische Ausstattung: § 8
- TI-Anbindung/laufender Betrieb: TI
- Planung/strategische Umsetzung: geförderte Unternehmensberatung
Fazit: Digitalisieren und Fördermöglichkeiten nutzen
Für Pflegedienste gibt es 2026 verschiedene Möglichkeiten, Digitalisierung finanziell unterstützen zu lassen. Dazu gehören der Digitalisierungszuschuss nach § 8 SGB XI, die TI-Pauschale sowie die Förderung von Unternehmensberatung.
Welche Förderung im Einzelfall am besten passt, hängt vom konkreten Projekt und den individuellen Voraussetzungen ab. Eine frühzeitige Prüfung kann dabei helfen, Digitalisierungsvorhaben gezielt zu planen und bestehende Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Austausch zum Thema Digitalisierung in der Pflege
Sie möchten sich noch ausführlicher mit dem Thema Digitalisierung und den damit verbundenen Fördermöglichkeiten beschäftigen oder haben konkrete Fragen zu Ihrem Pflegedienst?
Auch unser Kooperationspartner bad e.V. beschäftigt sich intensiv mit aktuellen Entwicklungen rund um die Digitalisierung in der Pflege.
Wenn Sie sich zu diesem Thema austauschen möchten, können Sie sich gerne direkt an den bad e.V. wenden und dort weitere Informationen erhalten.
💡 Weiterführender Tipp:
Strategische Kennzahlen nutzen und den Gewinn im Pflegedienst steigern
Ein modernes Management Informationssystem liefert die Daten – doch wie leiten Sie daraus die richtigen betriebswirtschaftlichen Konsequenzen ab? Erfahren Sie auf unserer Leistungsseite zum Thema
Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihr Ansprechpartner der Amberger Consulting
wird sich umgehend bei Ihnen melden.

